Faktencheck

Faktencheck: In Deutschland gibt es nun eine dritte Geschlechtsoption – Divers

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+++ POST vom 03.01.2019 +++
Wenn man die Menschen auf der Straße fragt wieviele Geschlechter es gibt, werden die meisten antworten: „Zwei – Mann und Frau“. Doch aus biologischer Sicht ist das nicht in allen Fällen eindeutig. Intersexuelle Menschen besitzen meist Merkmale von beiden Geschlechtern. Manchmal gleich auf den ersten Blick sichtbar, weil sie äußerlich vorhanden sind, oder nur versteckt, als Abweichung des Chromosomensatz. Die Spielarten sind vielseitig. Und für diese Menschen wurde im letztem Dezember wieder ein dritter Geschlechtseintrag eingeführt: Divers. Wieder? Was es damit sich auf sich hat und warum diese Neuerung schon lange nötig war, erfahrt ihr in diesem Text. Das soll jetzt aber keine wissenschaftliche Abhandlung werden, denn dieses Thema ist sehr vielseitig, ich möchte euch das Ganze nur etwas näher bringen. Der Text steht deswegen nicht für Vollständigkeit und wird einiges nur umreißen. Wer mehr darüber erfahren will dem verlinke ich dazu weiteres Material.

Was ist Intersexualität?

Wie vieles, was das Weltbild vom Großteil der Menschheit zum Einstürzen bringt, ist auch Intersexualität keine Erfindung der Neuzeit. Schon in der Antike war bekannt, dass es neben den Geschlechtern Mann und Frau auch Intersexuelle gab. Im alten Sprachgebrauch sprach man von Zwittern oder Hermaphroditen, abgeleitet von der griechischen Sagenfigur Hermaphroditos, der auf tragische Weise zu einem Zwitterwesen wurde.1 Den heutigen Begriff Intersexualität prägte 1915 der Genetiker Richard Goldschmidt. Rund 150 intergeschlechtliche Babys kommen in Deutschland pro Jahr auf die Welt, Kinder bei denen die Ärzte anhand deren äußeren Geschlechtsmerkmale oder ihres Genoms sie weder als Junge noch als Mädchen klar einordnen können. Bei ihrer körperlichen Entwicklung kann es zu verschiedenen Variationen2 kommen:

  • Chromosomale: Statt XX (weiblich) und XY (männlich) unter anderem X (Turner-Syndrom) oder XXY (Klinefelter-Syndrom)
  • Gonadale: Eine fehlende Entwicklung oder ovarielle und testikuläre Gewebeanteile in entweder denselben (Ovotestes) oder getrennten Keimdrüsen (echter Hermaphroditismus)
  • Hormonelle: Auffälliger Serumspiegel bei Geschlechtshormonen und deren Vorläufern, teils mit Folgen wie Gynäkomastie (Brustentwicklung bei Männern) oder Hirsutismus (sehr starke Körperbehaarung bei Frauen)
  • Anatomische: Geschlechtliche Besonderheiten mit unspezifischen Ursachen wie „zu kleiner“ Penis oder „zu große“ Klitoris

Die Rechte von Intersexuellen im Wandel der Zeit

Nicht immer beherrschte das klassische Bild von Mann und Frau die Welt der Gesetze. „Alle Menschen sind Männer, oder Frauen, oder Hermaphroditen“ steht in der Summa artis notariae des Rolandino de Passageri, einem Lehrbuch für den Verwaltungsbetrieb aus dem 13. Jahrhundert. Diese Grundvorstellung war mehr als ein halbes Jahrtausend lang unangefochten Teil der römischen Rechtstradition und des Kirchenrechts.3 Selbst mit der Entstehung neuer Gesetzeswerke wurde der sogenannte Zwitterparagraph beibehalten:

Die Rechte der Zwitter
(Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten vom 01.06.1794)
§19 Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen.
§20 Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.
§21 Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurtheilt.
§22 Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlecht eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann ersterer auf Untersuchung durch Sachverständige antragen.
§23 Der Befund der Sachverständigen entscheidet, auch gegen die Wahl des Zwitters, und seiner Aeltern.
Quelle: https://opinioiuris.de

Intersexuelle konnten also frei entscheiden, zu welchem Geschlecht sie sich zählen wollten und bis zu ihrer Volljährigkeit entschieden die Eltern darüber. Doch mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum 1. Januar 1900 waren die Regelungen des Preußischen Allgemeinen Landrechts gegenstandslos geworden: Die Rechte der Intersexuellen verschwanden aus den Gesetzestexten und es war nur noch von Mann und Frau die Rede.4

Ab den 1960er entschieden die Ärzte meist über das „machbare“ Geschlecht und nahmen Operationen an den Neugeborenen vor, damit ein eindeutiges Geschlecht ins Geburtenregister eingetragen werden konnte. Mit einer Gesetzesänderung war es ab dem 1. November 2013 möglich, bei keiner eindeutigen Zuordnung eines Geschlechts, die Stelle freizulassen.5

Seit Dezember 2018 kann nun divers eingetragen werden. Doch trotzdem wird noch immer Kindern bei der Geburt (und teilweise auch später) ein Geschlecht aufgezwungen. Hier gibt es also noch viel zu tun. Neben „divers“ standen auch „inter“, „anders“, „geschlechtsneutral“ sowie „weitere“ bzw. „X“ zur Debatte. Laut den Erläuterungen zum Gesetz ist die subjektive Geschlechtsidentität individuell, so dass es „keine universell für alle Betroffenen geltende Bezeichnung einer weiteren Geschlechtsoption gibt. Da der Gesetzgeber nicht gehalten ist, jedes beliebige Identitätsmerkmal personenstandsrechtlich einzutragen, gibt die offene Formulierung „divers“ (als Kürzel für Diversität, also Vielfalt, Vielfältigkeit) potentiell vielen Betroffenen die Möglichkeit der Identifikation.“. Doch nicht in allen Dokumenten wird die neue Bezeichnung eingetragen, denn nach den Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) muss das Geschlecht in Reisepässen entweder mit „weiblich“, „männlich“ oder „X“ angegeben werden.

Was ändert sich durch den neuen Geschlechtseintrag?

Sobald es Neuerungen gibt, die nicht die „normale“ Bevölkerung bertrifft, gibt es immer gleich einen Aufschrei. So war es schon bei der „Ehe für Alle“. Dabei können die meisten gar nicht erklären warum sie dagegen sind, doch in mir macht sich immer das Gefühl breit, dass sie Angst haben es könnte ihnen etwas weggenommen werden. Dabei wird doch nur gesorgt, dass Dinge, die eigentlich als selbstverständlich gelten sollten, auch für andere möglich sind. Es wird also nichts weggenommen, sondern nur anderen ermöglicht. Genauso ist es bei dem neuen Geschlechtseintrag: Menschen, die nie zu etwas dazugehört haben, können sich endlich eingliedern, anstatt nur eine leere Stelle zu sein. Denn genau das war seit 2013 die einzige Möglichkeit, die Eltern blieb, wenn das Geschlecht des Babys nicht eindeutig war und sie sich nicht auf ein Geschlecht einigen wollten. Bis zur Änderung im letzten Dezember.

Heute können Neugeborene mit dem Eintrag divers registriert werden und auch erwachsene Intersexuelle können mit einer ärztlichen Bescheinigung ihr eigentliches Geschlecht eintragen lassen. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen die Eltern für sie die Erklärung abgeben. Zwischen 14 und 18 Jahren müssen die Jugendlichen selbst eine Erklärung abgeben und zusätzlich müssen die Eltern der Änderung im Register zustimmen. Falls die Eltern diese Zustimmung verweigern, sollen Familiengerichte entscheiden.6

Zudem steht nun bei Stellengesuchen nicht nur m für männleich und w für weiblich, sondern auch d für divers. Die suchenden Firmen sind dazu angehalten bei geschlechtsunspezifischen Stellen auch divers mit aufzuführen.

Am Ende brauch keiner Angst zu haben, dass in den nächsten Jahren noch duzende weitere Einträge dazu kommen, damit auch wirklich jede Randgruppe genannt wird. Wichtig ist nur, dass die Menschen begreifen, dass es das typische Rollenbild von Mann und Frau, das sich in den Köpfen vieler festgesetzt hat, in Wirklichkeit gar nicht gibt.

Geschlechtervielfalt – Deutschland ein Nachzügler

Gerade bei der Geschlechterfrage ist Deutschland, wie in so vielen Dingen, ein absoluter Nachzügler. Denn viele Länder kennen bereits ein drittes Geschlecht. Und wir reden hier nicht nur von Australien, Neuseeland, Kanada und den USA. Nein, auch in Ländern wie Nepal, Pakistan, Bangladesh, Indien und viele weiteren, ist es schon lange möglich ein anderes Geschlecht, außer männlich und weiblich, in seinen Ausweisdokumenten zu führen.7 Was offen bleibt, ist, wie diese Menschen in Zukunft angesprochen werden, denn im Gegensatz zu anderen Sprachen existiert im Deutschen keine Anrede für das dritte Geschlecht. Gerade in anderen Ländern wird oftmals etweder eine neutrale Anrede, oder eine persönliche mit Vor- und Nachnamen genutzt. In Deutschland noch undenkbar, gerade nach dem im letzten Jahr erst wieder die Frage auf kam, nach einer Geschlechtergerechten Sprache. Doch diese würde nicht Intersexuelle Menschen mit einbeziehen, sondern (wie immer) nur Mann und Frau.

Eine kaum nennenswerte Minderheit?

+++ UPDATE vom 11.05.2019 +++
Inzwischen gibt es das Gesetz zur dritten Option ein halbes Jahr, doch trotzdem scheint kaum jemand den Eintrag divers vorgenommen zu haben. Gerade einmal 20 Menschen sollen es bis jetzt gewesen sein.8 Doch warum ist die Zahl so gering, wenn es doch über 10.000 Intersexuelle in Deutschland geben soll? Das kann verschiedene Gründe haben: Das Gesetz zur dritten Option lässt nicht nur zu das Betroffene sich als divers eintragen lassen, sondern auch als männlich oder weiblich. Nicht jede(r) Intersexuelle(r) sieht sich als divers, sondern entweder auch als Frau oder eben als Mann, auch wenn sie vielleicht auf den ersten Blick nicht diesen entsprechen. Zudem ist es für viele Eltern sicherlich weiterhin schwierig bei keiner Eindeutigkeit des Neugeborenen, den neuen Geschlechtseintrag vorzunehmen, denn noch immer sind intersexuelle Menschen nicht in der Gesellschaft anerkannt. Trotz des neuen Gesetz. Solange aber die Gesellschaft weiterhin nur die Schubladen Mann und Frau für gesetzt halten, werden Menschen, die sich da nicht einordnen können, weiter versuchen in der Menge unterzugehen und sich anpassen.

1. https://jessica-spirit.de/wissen/transmaerchen/die-sage-des-hermaphroditus/
2. Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Intersexualität
3. Quelle https://intersex.hypotheses.org/63
4. Quelle https://intersex.hypotheses.org/1194
5. https://jessica-spirit.de/maennlich-weiblich-unbestimmt/
6. Quelle https://www.zeit.de/gesellschaft/2019-01/drittes-geschlecht-identitaet-zuordnung-auswirkungen-gesetz-faq
7. Quelle https://www.dw.com/cda/de/viele-länder-kennen-drittes-geschlecht/a-41291875
8. Quelle https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102938/Zahl-der-Menschen-mit-drittem-Geschlecht-geringer-als-angenommen?fbclid=IwAR2xccD8XL4LgsVJIXQdodvAkZiRyY45mZQxt69G6wVN3COl_wRPpasTHkY

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