Faktencheck

Faktencheck: Das deutsche Transsexuellengesetz wird überarbeitet

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Info: Hier geht es vor allem um die Entstehungswege des TSG. Auf die bevorstehenden Neuerungen werde ich nicht zu sehr eingehen, sondern nur eine kleine Übersicht schaffen. Teilweise verlinke ich auf weiterführende Seiten, die sich näher damit befasst haben.

Es soll tatsächlich passieren: 2020 soll das Transsexuellengesetz (TSG) in neuer Form in Kraft treten. Doch schon der Entwurf lässt die Betroffenen zornig aufheulen. Seit wann es das TSG gibt, warum eine Änderung nötig ist, warum der neue Entwurf so viel Kritik erntet und meine Gedanken dazu, werde ich in folgendem Text ausführlich aufführen:

Das alte Transsexuellengesetzt

DDR Kaum einer wird es glauben, aber die damalige DDR war mit ihrer Art des TSG schneller, als die BRD. Bereits am 27. Februar 1976 erließ der Gesundheitsminister eine „Verfügung zur Geschlechtsumwandlung von Transsexualisten“. Bis dahin entschied das Ministerium für Gesundheitswesen über Anträge auf Änderung des Geschlechtsstatus Fall für Fall. Dafür bedurfte es eines medizinischen Gutachtens. Da die Verfügung unveröffentlicht blieb und nur in Fachkreisen bekannt war, gab es für die Betroffenen in den 1970er Jahren kaum eine Informationsquelle über den Weg eines Geschlechtswechsels. Entsprechend der zeitgenössischen internationalen Debatte wurde die Diagnose „Transsexualität“ an die Kriterien der „unabänderlichen, absoluten inneren Gewissheit“, dem anderen Geschlecht anzugehören, und den Operationswunsch geknüpft.1

BRD Am 1. Januar 1981 war es auch in der BRD soweit und das TSG, das „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen“, trat in Kraft.2 Das Landessozialgericht Stuttgart erkannte daraufhin Transsexualität als „eine Krankheit im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung [an], die bei entsprechender medizinischer Indikation die Leistungspflicht der Krankenkasse für geschlechtsumwandelnde Mittel und Maßnahmen auslöst“.3 Es sah entweder die Anpassung des Vornamens an die empfundene Geschlechtszugehörigkeit vor („Kleine Lösung“) oder die Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtsregister (Änderung der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung – „große Lösung“). Die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit konnte zusammen mit der Vornamensänderung oder in einem extra Verfahren beantragt werden.

Mit der Wiedervereinigung galt nun für alle das TSG der BRD.

Die Streichung verfassungswidriger Paragraphen

Inzwischen wurden viele Paragraphen des ursprünglichen TSG für verfassungswidrig erklärt oder geändert:

  • Das Antragsalter von 25 Jahren wurde gestrichen. Bei Antragsstellern die noch geschäftsunfähig sind, wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt.
  • Die Varianten der kleinen und großen Lösung wurden aufgehoben. Inzwischen müssen transsexuelle Menschen nicht mehr zeugungsunfähig sein, um Namen und Geschlechtseintrag zu ändern.
  • Verheiratete Paare müssen sich nicht mehr scheiden lassen.
  • Bei gleichgeschlechtlicher Heirat behalten Transsexuelle ihren geänderten Vornamen.

Einige der Paragraphen finden solange keine Anwendung mehr, bis eine gesetzliche Neuregelung geschaffen wurde.

Die angedachten Neuerungen

Trotz, dass das TSG nur noch einem schweizer Käse gleicht und auch das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungen forderte, wurde das Thema von den Parteien immer vor sich hergeschoben. Doch dies änderte sich mit der Einführung der Dritten Option. Viele Transsexuelle nutzten das Gesetz, um schneller und kostengünstiger ihren Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Das Bundesinnenministerium reagierte und so kam es unverhofft zu einem neuen Gesetzentwurf. Doch dieser ist alles andere, als perfekt:

Statt den zwei Gutachten soll es nun nur noch eine Beratung geben (ein anderes Wort für Gutachten). Auch diese Gutachten waren ein Grund, warum viele das Gesetz zur dritten Option genutzt hatten. Denn die Verfahren zur Namensänderung sind teuer. Dazu kommt noch, dass die anfallenden Kosten von Bundesland zu Bundesland eine sehr große Spannweite haben, da es keine einheitliche Regelung gibt. Desweiteren stellt sich die Frage, warum man noch weitere Gutachten benötigt, wenn man schon für die Hormonbehandlung in einer Behandlung sein muss, in der die Transsexualität festgestellt wurde. Das Gerichtsverfahren bleibt bestehen, soll aber durch die Anhörung des Ehepartners erweitert werden. Neu ist nun, dass bei Ablehnung des Antrags, erst nach drei Jahren ein neuer Antrag gestellt werden darf. Durch diese angedachten Neuerungen würde alles noch komplizierter werden, statt einfacher, wie von vielen Vereinigungen gefordert.

Den angestrebten Gesetzestext in seiner ganzen Länge findet ihr hier Mit dem neuen Gesetz soll auch das TSG aufgehoben werden und ins BGB überführt werden. Doch es gibt sehr viel Gegenwind und die Menschen reagieren richtig wütend und enttäuscht auf den Reformvorschlag für das Transsexuellengesetz (BuzzFedd.com).

Schattenseiten und schwarze Schafe

Es spricht kaum jemand darüber und doch gibt es sie. In den vergangenen 20 Jahren habe ich vieles erlebt, viel gehört, viele Menschen kennengelernt. Und dazu gehören eben nicht nur Menschen, die unter ihrer Transsexualität leiden. Die auf solche Gesetze angewiesen sind. Nein, es gibt auch schwarze Schafe. Diejenigen, die nicht mit ihrem Leben zufrieden sind und einfach mal etwas „Neues“ ausprobieren wollen. Schon seit vielen Jahren kann man sich in einschlägigen Foren darüber informieren, bei welchem Psychologen man ganz einfach seine Bescheinigung über die vorliegende Transsexualität bekommt. Zufinden sind auch die Informationen, was man zu erzählen hat, damit man problemlos die Gutachten bekommt. Somit steht jeden Tür und Tor offen einen Selbstversuch zu starten, wie es ist, im anderen Geschlecht zu leben. Mit der Einführung der dritten Geschlechtsoption wurde das für solche Fälle noch einfacher. Warum so etwas todgeschwiegen wird? Sicher aus Angst einer Verschärfung der Gesetze. Um es klar zu stellen: Ich habe kein Problem mit vielfältigen Lebensweisen, jeder soll so leben wie er es für richtig hält. Aber diese Gesetze sind für die Menschen da, die wirklich Betroffen sind und nicht dafür, um etwas auszutesten. Und durch solchen Missbrauch der Gesetze wird es diesen Personen nur noch erschwert. Den anderen kann es egal sein, denn sie sind ja nicht davon betroffen. Deshalb: Wenn man der Meinung ist, dass das Leben als Frau einfacher ist, dann sollte man ein Jahr den Alltagstest durchstehen. Mit all der Diskriminierung, schlechteren Bezahlung und teilweise unwürdiger Behandlung. Dafür reicht es, sich als Frau zu recht machen und „Frauendinge“ zu tun. Eine Namensänderung oder Hormontheraphie ist in meinen Augen dafür nicht nötig. Falls nach dieser Zeit immer noch der Wunsch besteht, dann sollte man über weitere Schritte nachdenken.

Ich will niemanden bevormunden, dass steht mir gar nicht zu, aber ich kann im gewissen Sinne verstehen, warum der Gesetzgeber an einigen (immer wieder angeprangerten) Punkten festhält. Auch er wird diese genannten Probleme kennen (und schaut man sich mal die Entstehung des TSG an, dann wird man feststellen, dass auch die Ärzte schon damals von diesen Problemen wussten) und es gibt wahrscheinlich nicht viele Möglichkeiten, um solche Fälle auszuschließen, ohne etwas Kontrolle über die Verfahren zu haben. Man sollte immer unterscheiden, dass es Lebensweisen gibt, für die man sich freiwillig entscheidet. Für diese bedarf es keine expliziten Gesetze. Aber für die Menschen, die gar keine andere Wahl haben, sind diese Gesetze wichtig.

1. Quelle http://lernen-aus-der-geschichte.de/Lernen-und-Lehren/content/11667
2. Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/tsg/index.html
3. Quelle http://connect.juris.de/jportal/prev/KSRE021041112

1 Trackback / Pingback

  1. Community und Verbände echauffieren sich über den Entwurf zur TSG-Reform – §45b PStG

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