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Bundesrat fordert Verbot von Konversionstherapien

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Am heutigen IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie) hat der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung zu gesetzlichen Maßnahmen gegen sogenannte Konversionstherapien an homosexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen aufgefordert. Der Antrag „Akzeptanz und Wertschätzung statt Pathologisierung und Diskriminierung: Menschen in ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität stärken – ‚Konversionstherapien‘ verbieten“ wurde bereits im April von den Ländern Hessen, Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein eingebracht, die Bundesländer Brandenburg und Rheinland-Pfalz schlossen sich dieser Initiative an.[ref]https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0101-0200/161-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1[/ref] [ref]https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/976/976-pk.html?nn=4732016#top-41[/ref] Nach dem die Fachausschüsse darüber beraten hatten, kam der Antrag heute zur Abstimmung in den Bundesrat.

In diesem Papier steht unter anderem, dass „Der Bundesrat betont, dass die sexuelle und geschlechtliche Identität als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) unter dem Schutz des Staates stehen“. Deshalb werden von der Bundesregierung „geeignete gesetzliche Regelungen“ zum Verbot von Konversionstheraphien gefordert – inklusive der Prüfung strafrechtlicher Sanktionen. So sollen Ärzte, Therapeuten und Heilpraktiker, die Konversionstherapien „anbieten oder empfehlen“, ihre Berufe nicht mehr ausüben dürfen. Es müsse auch geprüft werden, ob die betroffenen LGBTI das Recht erhalten können, Schadenersatzansprüche gegen diese Anbieter geltend zu machen. Darüber hinaus verlangt die Länderkammer ebenfalls die Aufarbeitung und Dokumentation der „Rolle und Verantwortung staatlicher Institutionen“ im Zusammenhang mit Konversionstherapien.

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